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400 Rentengesetz. Gesetz über Versicherungsrenten. Zuweisung einer Versicherungsrente bei Verlust des Ernährers

Die Versicherungsrente ist eine feste monatliche Zahlung. Das Bundesgesetz 400-FZ regelt diese Aspekte. Darin wird angegeben, in welchen Fällen Zahlungen abgetreten werden und welche Gründe hierfür vorliegen. Auch die rechtlichen Aspekte aufkommender Fragestellungen werden berücksichtigt. Die Beträge der aufgelaufenen Zahlungen werden berechnet.

Bundesgesetz 400-FZ über Versicherungsrenten

Das Gesetz über Versicherungsrenten, Bundesnummer 400, wurde im Dezember 2013 verabschiedet. Strukturell besteht das Dokument aus sieben Kapiteln, die diese gesetzliche Bestimmung vollständig abdecken. Darüber hinaus sind dem Gesetz fünf Anhänge beigefügt, in denen die Koeffizienten und Daten für die Berechnung der vorgeschlagenen Zahlungen klar dargestellt sind.


Die rechtlichen Aspekte, die in den entsprechenden Kapiteln des Bundesgesetzes 400-FZ über Versicherungsrenten geregelt sind, werden in folgenden Punkten zusammengefasst:

  • allgemeine Bestimmungen – umfassen die Grundlage für das gesamte Dokument, definieren Grundkonzepte, geben den Zweck und den Gegenstand des Dokuments an, legen die Zahlungsarten und die Personen fest, denen sie zustehen;
  • Ernennungsbedingungen – hier werden die drei Hauptzahlungsarten und die Gründe für deren Erhalt gesondert aufgeführt;
  • Versicherungsdauer – was sie bedeutet, nach welchen Regeln und in welcher Reihenfolge sie bestimmt wird;
  • Zahlungsbeträge – alle Bestimmungen im Zusammenhang mit der Berechnung der Höhe der aufgelaufenen Mittel;
  • Festlegung und Verfahren für den Zahlungseingang – Berechnungsweise, Bedingungen, Aussetzung und Verlängerung, gesetzliche Haftung;
  • Rechte auf vorzeitige Altersvorsorge;
  • Schlussbestimmungen zum Dokument;
  • Anwendungen.

Das Gesetz über Rentenzahlungen 400-FZ sieht drei Arten von Renten vor:

  • Altersrentenzahlungen;
  • zum Thema Behinderung;
  • anlässlich des Verlustes eines Ernährers.

Jeder dieser Typen hat seine eigenen Bedingungen und Nuancen. Trotz der unterschiedlichen Bedingungen haben die gesetzlichen Regelungen jedoch eine gemeinsame Grundlage.

Änderungen für 2018

Während seines Bestehens hat das Bundesgesetz 400-FZ über Versicherungsrenten eine Reihe von Ergänzungen und Änderungen erfahren. Der letzte von ihnen wurde am 19. Dezember 2016 eingeführt. Dies bestimmte die Relevanz des Dokuments Anfang 2018.

Die Änderungen betreffen den Wortlaut und einzelne Bestimmungen dieses Gesetzes. Alle hier niedergelegten Normen behalten ihre Rechtswirksamkeit. Wie bei jedem anderen Gesetzentwurf werden alle bestehenden Änderungen auf der offiziellen Informationswebsite zu Rechtsakten der Russischen Föderation angezeigt.

Bundesgesetz über die Altersrente

Es gibt eine Reihe von Voraussetzungen für den Bezug einer Altersrente:

  • die Altersgrenze liegt für Frauen bei 55 bzw. 60 Jahren;
  • Um sich zu bewerben, müssen Sie über mindestens 15 Jahre Berufserfahrung verfügen – dieser Zeitraum gilt als Mindestzeitraum für die Zahlung der entsprechenden Beiträge;
  • der minimale individuelle Rentenkoeffizient muss mindestens 30 Einheiten betragen.

Die Berechnung des Koeffizienten ab 2015 beginnt bei 6,6 Einheiten. Dann steigt er jedes Jahr um 2,4 Punkte. Dieser Indikator bestimmt die Rentenzahlungen im Alter.

Rentenrecht der Invalidenversicherung

Behinderte aller drei Gruppen können mit Rentenzahlungen der Invalidenversicherung nach 400-FZ rechnen. Dabei spielt es keine Rolle, welcher Grund den teilweisen oder vollständigen Verlust der Arbeitsfähigkeit verursacht hat. Auch die Berufserfahrung des Bewerbers spielt keine Rolle und wann die Arbeitsfähigkeit verloren ging – vor, während oder nach der Arbeit.

Die Anerkennung der Behinderteneigenschaft erfolgt nach 181-FZ. Das ärztliche und soziale Untersuchungsverfahren wird standardmäßig durchgeführt.


Hinterbliebenenversicherungsrecht

Behinderte unmittelbare Angehörige können bei Verlust des Ernährers mit Versicherungsleistungen rechnen. Hierzu zählen dem vorgelegten Dokument zufolge:

  • Kinder, Geschwister, Enkelkinder, wenn sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder unter 23 Jahre alt sind und nicht Vollzeit an einer Universität studieren, was bedeutet, dass keine arbeitsfähigen Eltern vorhanden sind;
  • Eltern oder Ehepartner, Großvater, Großmutter – wenn sie in einer der Gruppen behindert sind oder bereits das Rentenalter erreicht haben.

In diesem Fall muss der von diesen Personen abhängige Ernährer als tot oder vermisst gelten. Der jeweils aktuelle Stand wird gemäß der aktuellen Gesetzgebung herausgegeben.

Gesetz über Versicherungsrenten 400-FZ in der neuesten Ausgabe mit Kommentaren

Obwohl einige Änderungen den Kern des Dokuments nicht verändern, ist die aktuellste Version die Ausgabe von Anfang 2018. Darin entsprechen alle Angaben den bisher vorgenommenen Änderungen und werden durch Kommentare bestätigt.

Die gesetzliche Regelung und das Verfahren zur Rentenberechnung nach dem Bundesgesetz 400-FZ bedürfen noch einer sorgfältigen Prüfung. Seit der Verabschiedung dieses Gesetzes ist relativ wenig Zeit vergangen, und daher ist davon auszugehen, dass weiterhin Ergänzungen und Änderungen vorgenommen werden.

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Dieses Gesetz berücksichtigt die Rechte der Bürger auf Bildung einer Versicherungsrente sowie die Rechte auf deren Auszahlung im Alter. Dieses Gesetz wurde auf der Grundlage der Verfassung der Russischen Föderation entwickelt.

Der Zweck des Bundesgesetzes Nr. 400 besteht darin, den Schutz des Rechts der Bevölkerung auf eine garantierte Leistung bei Erreichen des Rentenalters zu gewährleisten, basierend auf der Bildung von Haushaltsmitteln durch Zahlungen der Arbeitgeber in Form von obligatorischen Steuerbeiträgen.

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Die Gesetzgebung legt klar fest, wer genau die versicherte Person ist – es handelt sich um einen Bürger, der im Ruhestand Anspruch auf eine Berufserfahrungsentschädigung hat.

Ein weiterer wichtiger Punkt dieses Gesetzes ist die Einhaltung der Rentenvoraussetzungen für ausländische Staatsbürger und Staatenlose.

Das Gesetz „Über Versicherungsrenten“ erläutert den Begriff einer Versicherungsrente. Es besteht aus:

  • Invalidenrenten;
  • Altersrenten;
  • Hinterbliebenenrenten.

Große Veränderungen

Die wichtigsten Änderungen traten Anfang 2019 in Kraft, änderten jedoch nichts im Wesentlichen.

Werfen wir einen Blick auf einige der Dinge, die sich geändert haben:

  • Artikel 8 fügte Ende 2019 die zusätzliche Klausel 1.1 hinzu. Dieser Absatz regelt den Bezug einer Versicherungsrente durch Beamte bei Erreichen des in Anlage 5 genannten Rentenalters.
  • Artikel 12 wurde ebenfalls geändert und um Absatz 1 ergänzt, der die Voraussetzungen für den Bezug einer Rente für Personen berücksichtigt, die nach einer Strafverfolgung rehabilitiert wurden und unbeabsichtigt vom Arbeitsplatz abwesend waren und dadurch ihre Berufserfahrung unterbrachen.
  • Artikel 15 hat seit Januar 2019 die meisten Änderungen erfahren:
  1. In Teil 11 heißt es nun, dass der individuelle Indikator nun auf Basis der regulatorischen Rahmenbedingungen für Steuern und Gebühren berechnet wird;
  2. Teil 12 betrachtet den jährlichen Koeffizienten der Versicherungserfahrung eines Bürgers;
  3. In Teil 15.1 geht es um das Recht auf Gewährung einer Altersrente;
  4. In Teil 18 geht es um die Änderung des individuellen Rentenkoeffizienten, der bei der Berechnung der Rentenzahlungen an aktuelle Rentner verwendet wird;
  5. Teil 24 regelt die Höhe des erforderlichen Versicherungsschutzes für die Auszahlung von Altersrenten.
  • Artikel 21 regelt, von welchen Stellen die Rente gezahlt wird;
  • Artikel 30 ändert die Arbeitszeiten, die auf die Gesamtdienstzeit angerechnet werden.

Video: Rentensystem 2015

Text des Bundesgesetzes 400 über die Zahlung von Versicherungsrenten

  • Kapitel 1 enthält folgende Bestimmungen:
  1. Artikel eins regelt die auf der Verfassung der Russischen Föderation basierenden Rechte der Bürger auf Zahlung einer Versicherungsrente;
  2. Der zweite Artikel untersucht verwandte Gesetze, die sich auf Rentenzahlungen des Staates beziehen;
  3. Der dritte Artikel enthält grundlegende Konzepte, die es Ihnen ermöglichen, den Wortlaut dieses Gesetzes zu verstehen.

— Versicherungsrente – eine monatliche Zahlung, die Bürgern zugewiesen wird, die keine Möglichkeit haben, zu arbeiten.

— Versicherungserfahrung – die Gesamtbeschäftigungszeit für den gesamten Lebensabschnitt;

— Festlegung einer Versicherungsrente – das Verfahren zur Zuweisung von Rentenzahlungen oder deren Neuberechnung auf der Grundlage eines neuen Berechnungssystems;

— Fester Beitrag zur Versicherungsrente – eine Standardergänzung zur Arbeitsrente;

— Anpassung der Höhe der Versicherungsrente – Änderung der Auszahlungshöhe unter Berücksichtigung von Änderungen des Korrekturfaktors;

— Zahlungsdatei – den zuständigen Behörden vorgelegte Dokumente, auf deren Grundlage Rückstellungen gebildet werden.

  1. Der vierte Artikel enthält eine Liste der Personen, die Anspruch auf eine Rente vom Staat haben;
  2. Artikel fünf regelt die Rechte der Bürger hinsichtlich der Wahl der Rentenart sowie die genaue Art und Weise der Berechnung;
  3. Artikel sechs prüft alle möglichen Rentenoptionen, die Bürger beantragen können;
  4. Im siebten Artikel geht es um das Verfahren zur Sicherstellung von Rücklagen für die Bildung einer Versicherungsrente.
  • Kapitel 2. Ein recht umfangreicher Abschnitt des Gesetzes, der die Bedingungen für die Gewährung einer Rente definiert, gleichzeitig gibt es nur drei Artikel, die die folgenden Rentenarten berücksichtigen:
  1. Artikel acht – Alter;
  2. Artikel neun – über Behinderung;
  3. Artikel zehn – über den Verlust eines Ernährers.
  • Kapitel 3. In diesem Kapitel finden Sie alle Informationen zum Thema Berufserfahrung:
  1. Um zu verstehen, welche Arbeitszeit in die Dienstzeit eingerechnet wird, müssen Sie Artikel elf lesen, in dem dies erläutert wird.
  2. Es gibt auch Zeiten, die nicht in der Beschreibung von Artikel 12 enthalten sind, aber auch in der Gesamtdienstzeit berücksichtigt werden: Krankheitszeiten, Militärdienst usw.;
  3. Artikel 13 legt das Verfahren fest, das bei der Berechnung der Dienstzeit eines Arbeitnehmers einzuhalten ist.
  4. Im vierzehnten Artikel wird erörtert, wie es notwendig ist, die Berufserfahrung in kontroversen Situationen zu bestätigen.
  • Kapitel 4. Darin können Sie sich über die Höhe der Rentenzahlungen gemäß den neuesten Änderungen informieren. Dies gilt sowohl für Versicherungen als auch für Festrenten.
  1. Der fünfzehnte Artikel enthält Berechnungsformeln für jede verfügbare Zahlungsoption, die einfach zu verwenden sind, da es eine detaillierte Erklärung gibt;
  2. Der sechzehnte Artikel regelt die feste garantierte Auszahlung einer Rente, deren Höhe sich jährlich auf der Grundlage der im selben Artikel geregelten Preisindexierung ändert;
  3. Im siebzehnten Artikel geht es um mögliche Fälle einer Rentenerhöhung unter einer Kombination atypischer Bedingungen: Erreichen des 80. Lebensjahres, Arbeiten und Leben im Hohen Norden usw.
  4. Im achtzehnten Artikel werden Anpassungen der Möglichkeiten zur Erhöhung der Rentenzahlungen erörtert;
  5. Der neunzehnte Artikel bestimmt den möglichen Anteil der Zahlungen an Personen, die in Regierungsbehörden tätig sind;
  6. Artikel 20 bestimmt die Zahlungen an das Flugtestpersonal des Landes.
  • Kapitel 5. Darin finden Sie die Antwort auf die Frage, wie eine Altersrente gesetzlich festgelegt wird und wie die Mittel an Rentner ausgezahlt werden.
  1. Artikel 21 regelt im Einzelnen, welche Behörden einen Antrag stellen müssen, in welcher Form ein Antrag gestellt werden kann, was zu tun ist, wenn sich der Wohnort geändert hat, sowie mögliche Zahlungsmodalitäten an den Empfänger (versicherte Person);
  2. Der zweiundzwanzigste Artikel legt die Bedingungen fest, innerhalb derer die Rentenzahlungen je nach Rentenart zugewiesen werden;
  3. Wenn ein Bürger eine Rentenneuberechnung beantragt, kann er sich über die Entscheidungsfristen im dreiundzwanzigsten Artikel des geltenden Bundesgesetzes informieren;
  4. Im vierundzwanzigsten Artikel werden Fälle aufgeführt, in denen die Anrechnung von Rentenzahlungen ausgesetzt werden kann und unter welchen Umständen die zuständigen Stellen zur Wiederaufnahme der Rentenzahlungen verpflichtet sind;
  5. Der sechsundzwanzigste Artikel legt die Fristen fest, innerhalb derer die Rentenzahlungen erfolgen müssen;
  6. Der Staat hat berücksichtigt, dass einige unserer Bürger für einen dauerhaften Aufenthalt in andere Länder abwandern, daher legt Artikel 27 das Verfahren für die Zahlung an diese Personen fest;
  7. Der Achtundzwanzigste legt den Informationsaspekt fest, das heißt, dass ein Bürger bei der Einreichung von Dokumenten nur verlässliche Angaben machen muss;
  8. Im neunundzwanzigsten Artikel finden Sie eine Auflistung möglicher Zu- und Abzüge, die nach diesem Gesetz möglich sind.
  • Kapitel 6. Das Kapitel zeigt die Möglichkeit einer vorzeitigen Pensionierung auf.
  1. Artikel 30 listet Arbeitsbedingungen und Berufe auf, bei denen der Eintritt des Renteneintrittsalters gegenüber den üblichen Normen herabgesetzt wird. Dazu gehören Arbeiten unter Tage, Arbeiten in der Landwirtschaft, Arbeiten in der U-Bahn, bei der Eisenbahn usw.
  2. Die Zuteilung der Renten an Flugtestpersonal und die Bedingungen für den Ruhestand sind in einem gesonderten Artikel Nr. 31 enthalten;
  3. Der zweiunddreißigste Artikel legt die Bedingungen für den Vorruhestand von Personen fest, denen dieses Recht zustehen kann, und zwar nicht im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit, sondern aus einem ganz anderen Grund;
  4. Der dreiunddreißigste Artikel regelt die Zahlung von Renten und die Berechnung der Dienstzeit an Arbeitnehmer im Hohen Norden sowie in Gebieten, die diesen Arbeitsbedingungen gleichgestellt werden können.
  5. In einigen Fällen können Zahlungsfalldokumente den Bürgern das Recht auf zusätzliche Zahlungen einräumen. Dieser Punkt ist in Artikel 34 festgehalten.
  • Kapitel 7. Ist der Abschluss dieses Gesetzgebungsakts.

Das Bundesgesetz „Über die Versicherungsrenten“ enthält Anhänge, die Erläuterungen zu einigen Artikeln enthalten:

  • Neuberechnungskoeffizient für den Verlust eines Ernährers;
  • Der Koeffizient, um den sich die feste Rentenzahlung der Altersrente erhöht;
  • Dauer der Arbeitstätigkeit, die in die Berechnung der Dienstzeit einfließt;
  • Der Höchstwert des individuellen Koeffizienten zur Berechnung der Rente;
  • Altersgrenzen für den Ruhestand von Mitarbeitern staatlicher und kommunaler Körperschaften.

3. Für Personen, die von behinderten Familienangehörigen im Sinne von Artikel 10 Absätze 1 und 4 Teil 2 dieses Bundesgesetzes abhängig sind, wird eine Erhöhung des Festbetrags zur Altersversicherungsrente und zur Invalidenversicherungsrente festgelegt ein Betrag in Höhe eines Drittels des in Artikel 16 Teil 1 dieses Bundesgesetzes vorgesehenen Betrags für jedes behinderte Familienmitglied, jedoch nicht mehr als für drei behinderte Familienmitglieder.

4. Anspruch auf eine Erhöhung der Rentenpauschale haben Personen, die mindestens 15 Kalenderjahre in den Regionen des Hohen Nordens gearbeitet haben und über eine Versicherungsdauer von mindestens 25 Jahren bei Männern bzw. von mindestens 20 Jahren bei Frauen verfügen -Altersversicherungsrente und Invalidenversicherungsrente in Höhe von 50 Prozent des Betrags der festgesetzten festen Zahlung an die entsprechende Versicherungsrente gemäß Artikel 16 Teile 1 und 2, Absätze 1 und 4 von Teil 2 von Artikel 10, Teile 1 dieses Artikels werden zusätzlich um einen Betrag in Höhe von 50 Prozent des Betrags der entsprechenden Erhöhung der Festzahlung erhöht.

5. Anspruch auf eine Erhöhung haben Personen, die mindestens 20 Kalenderjahre in Gebieten gearbeitet haben, die den Regionen des Hohen Nordens gleichgestellt sind, und eine Versicherungsdauer von mindestens 25 Jahren bei Männern bzw. von mindestens 20 Jahren bei Frauen vorweisen können die feste Zahlung zur Altersversicherungsrente und zur Versicherungsrente wegen Invalidität in Höhe von 30 Prozent des Betrags der festgelegten festen Zahlung zur entsprechenden Versicherungsrente gemäß Artikel 16 Teile 1 und 2 dieses Bundes Gesetz. Die genannten Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben oder behinderte Menschen der Gruppe I sind und (oder) von behinderten Familienangehörigen gemäß den Absätzen 1 und 4 des Teils 2 des Artikels 10 dieses Bundesgesetzes abhängig sind, erhöhen sich um den Festbetrag Die in Teil 1 dieses Artikels vorgesehene Zahlung wird um einen Betrag in Höhe von 30 Prozent des Betrags der entsprechenden Erhöhung der Festzahlung weiter erhöht.

6. Für Personen, die sowohl in den Regionen des Hohen Nordens als auch in entsprechenden Gebieten gearbeitet haben, bei der Ermittlung der Anzahl der Kalenderjahre der Erwerbstätigkeit in den Regionen des Hohen Nordens, um eine Erhöhung der festen Rentenzahlung festzustellen Versicherungsrente und Invalidenversicherungsrente gilt jedes Kalenderjahr der Arbeit in Gebieten, die den Regionen des Hohen Nordens gleichgestellt sind, als neun Monate Arbeit in den Regionen des Hohen Nordens.

7. Bei der Festlegung einer Erhöhung des Festbetrags der Versicherungsrente gemäß Teil 4 und diesem Artikel gilt die Liste der Regionen des Hohen Nordens und gleichwertiger Gebiete, die zum Zeitpunkt der Festsetzung der entsprechenden Erhöhung des Festbetrags gültig ist B. der Versicherungsrente, angewendet wird.

8. Kinder im Sinne von Artikel 10 Teil 2 Absatz 1 dieses Bundesgesetzes, die beide Elternteile verloren haben, oder Kinder einer verstorbenen alleinerziehenden Mutter haben im Verlustfall Anspruch auf eine Erhöhung des Festbetrags der Versicherungsrente eines Ernährers in Höhe von 100 Prozent des in Artikel 16 Teil 2 dieses Bundesgesetzes vorgesehenen Betrags.

9. Für Personen, die in den Regionen des Hohen Nordens und entsprechenden Gebieten leben, wird eine Erhöhung des in Artikel 16 Teile 1 und 2 vorgesehenen Festbetrags zur Versicherungsrente durch Teil 8 dieses Artikels in Höhe von festgelegt Erhöhung der Festzahlung zur Versicherungsrente, erhöht um den entsprechenden von der Regierung der Russischen Föderation je nach Wohnort (Ort) festgelegten Regionalkoeffizienten, für die gesamte Aufenthaltsdauer dieser Personen in diesen Gebieten (Orten). Die genannten Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben oder behinderte Menschen der Gruppe I sind und (oder) von behinderten Familienangehörigen gemäß den Absätzen 1 und 4 des Teils 2 des Artikels 10 dieses Bundesgesetzes abhängig sind, erhöhen sich um den Festbetrag Die in Teil 1 dieses Artikels vorgesehenen Zahlungen werden zusätzlich um den entsprechenden von der Regierung der Russischen Föderation festgelegten Regionalkoeffizienten je nach Wohnort (Ort) für die gesamte Aufenthaltsdauer dieser Personen in diesen Gebieten (Ortschaften) erhöht ).

10. Bei einem Umzug von Bürgern an einen neuen Wohnort in anderen Regionen des Hohen Nordens und gleichwertigen Gebieten, in denen andere Regionalkoeffizienten festgelegt sind, wird eine Erhöhung der Festzahlung zur Versicherungsrente unter Berücksichtigung der Höhe des Regionalkoeffizienten festgelegt am neuen Wohnort. Wenn Bürger die Regionen des Hohen Nordens und gleichwertige Gebiete verlassen, um einen neuen Wohnort zu beziehen, werden gemäß Artikel 16 Teile 1 und 2 ein fester Beitrag zur Versicherungsrente und eine Erhöhung des festen Beitrags zur Versicherungsrente festgelegt dieses Bundesgesetz und Teile 1 – und dieser Artikel.

11. Das Verfahren zur Festsetzung und Zahlung einer Erhöhung der festen Zahlung der Versicherungsrente gemäß den Teilen 9, , und diesem Artikel wird von der Regierung der Russischen Föderation festgelegt.

12. Die in Abschnitt 4 und diesem Artikel vorgesehene Erhöhung des Festbetrags der Versicherungsrente erfolgt unabhängig vom Wohnort der versicherten Person.

13. Personen, die Anspruch auf eine Erhöhung des Festbetrags der Versicherungsrente um den entsprechenden Regionalkoeffizienten gemäß Teil 9 dieses Artikels und gleichzeitig auf eine Erhöhung des Festbetrags der Versicherungsrente gemäß Teil 4 oder haben In diesem Artikel wird eine Erhöhung der Festzahlung nach Wahl der versicherten Personen festgelegt.

14. Personen, die mindestens 30 Kalenderjahre in der Landwirtschaft gearbeitet haben und keine Arbeit und (oder) andere Tätigkeiten ausüben, während derer sie gemäß Bundesgesetz vom 15. Dezember 2001 N 167-FZ der Rentenversicherungspflicht unterliegen „Zur obligatorischen Rentenversicherung in der Russischen Föderation“ wird eine Erhöhung der Festzahlung zur Altersversicherungsrente und zur Invalidenversicherungsrente in Höhe von 25 Prozent des Betrags der festgesetzten Festzahlung an die entsprechende Versicherung festgelegt Rente gemäß Artikel 16 Teil 1 und 2 dieses Bundesgesetzes für die gesamte Dauer ihres Aufenthalts auf dem Land.

15. Wenn in Teil 14 dieses Artikels genannte Bürger an einen neuen Wohnort außerhalb ländlicher Gebiete abwandern, erfolgt eine Erhöhung der Festzahlung zur Altersversicherungsrente und zur Invalidenversicherungsrente gemäß Teil 14 dieses Artikels ist nicht etabliert.

16. Listen relevanter Arbeiten, Branchen, Berufe, Positionen, Fachgebiete, nach denen gemäß Teil 14 dieses Artikels eine Erhöhung der Höhe der Festzahlung an die Altersversicherungsrente und die Invalidenversicherungsrente festgelegt wird, Die Regeln zur Berechnung der Zeiträume der entsprechenden Arbeit (Tätigkeit) werden von der Regierung der Russischen Föderation genehmigt.


Gerichtspraxis gemäß Artikel 17 des Bundesgesetzes vom 28. Dezember 2013 Nr. 400-FZ

    Entscheidung vom 27. November 2018 im Fall Nr. A35-8623/2018

    ...MCC „Bystrodengi“ im Rahmen eines Darlehensvertrags vom 14. Februar 2018; Gesellschaft mit beschränkter Haftung „Rosdengi“ im Rahmen eines Darlehensvertrags; Öffentliche Aktiengesellschaft VTB Bank gemäß Vertrag vom 17. 11.2016; OPFR in der Region Kursk. Laut Zertifikat Nr. RS-M0318/122377, ausgestellt von der Russian Standard Bank Joint Stock Company, sind die Schulden von Ivan Petrovich Kharlamov zum 09.03.2018 ...
  • Entscheidung vom 11. November 2018 im Fall Nr. A29-9518/2018

    Schiedsgericht der Republik Komi (AC der Republik Komi)

    Institutionen – Amt des Pensionsfonds der Russischen Föderation in Syktyvkar der Republik Komi (Interbezirk) vom 20. Juni 2018 Nr. 68 über die Geltendmachung der in Artikel 17 Teil 3 des Gesetzes Nr. 27-FZ vorgesehenen Haftung für die Bereitstellung durch den Versicherungsnehmer unvollständiger und (oder) falscher Angaben gemäß Artikel 11 Absatz 2 des Gesetzes Nr. 27-FZ in Form einer finanziellen Sanktion in Höhe von 500 Rubel, ...

    Entscheidung Nr. 2-1188/2018 2-1188/2018~M-1115/2018 M-1115/2018 vom 30. Oktober 2018 im Fall Nr. 2-1188/2018

    Zentrales Bezirksgericht Prokopjewsk (Gebiet Kemerowo) – Zivil- und Verwaltungsgericht

    Über Versicherungsrenten“ als die profitabelste Option. Ab TT.MM.JJJJ ist der Kläger Empfänger einer Versicherungsrente gemäß Artikel 7.1 des Bundesgesetzes vom 17. 12.2001 Nr. 173-FZ „Über Arbeitsrenten in der Russischen Föderation.“ C TT.MM.JJJJ erhält eine monatliche Barzahlung gemäß Artikel 1 Absatz 1. 28.1 Bundes...

    Entscheidung Nr. 2-8471/2018 2-8471/2018~M-8365/2018 M-8365/2018 vom 30. Oktober 2018 im Fall Nr. 2-8471/2018

    Stadtgericht Syktyvkar (Republik Komi) – Zivil- und Verwaltungsgericht

    Die Reklamation wird aus den in der schriftlichen Antwort dargelegten Gründen nicht anerkannt. Nach Anhörung der Erklärungen der Parteien und Prüfung der gesamten schriftlichen Unterlagen des Falles kommt das Gericht zu folgendem Schluss. Gemäß Art. 17 der Verfassung der Russischen Föderation werden die Rechte und Freiheiten des Menschen und der Bürger in der Russischen Föderation gemäß den allgemein anerkannten Grundsätzen und Normen des Völkerrechts und in Übereinstimmung mit dieser Verfassung anerkannt und garantiert. ...

„1. Festzustellen, dass Bürger der Russischen Föderation, die Positionen im Apparat des Exekutivkomitees der Union von Belarus und Russland und im Sekretariat der Parlamentarischen Versammlung der Union von Belarus und Russland innehatten (im Folgenden als Beamte bezeichnet), , wenn am Tag der Entlassung aus dem Apparat des Exekutivkomitees der Union von Belarus und Russland und aus dem Sekretariat der Parlamentarischen Versammlung der Union von Belarus und Russland (im Folgenden als Apparat der Organe der Union bezeichnet) mit a Beamtenerfahrung, die nicht geringer ist als die im Anhang des Bundesgesetzes vom 15. Dezember 2001 N 166-FZ „Über die staatliche Rentenversicherung in der Russischen Föderation“ vorgesehene, haben Anspruch auf einen monatlichen Zuschlag zur Altersrente (Invaliditätsrente). zugewiesen gemäß dem Bundesgesetz vom 28. Dezember 2013 N 400-FZ „Über Versicherungsrenten“ oder eine vorzeitig zugewiesene Rente gemäß dem Gesetz der Russischen Föderation vom 19. April 1991 N 1032 -1 „Über die Beschäftigung von der Bevölkerung in der Russischen Föderation“ (im Folgenden als monatliche Rentenzulage bezeichnet) bei Entlassung aus dem Personal der Unionsorgane in den folgenden Fällen: „;


2. Die Versicherungszeit umfasst nicht die Zeiten, die bei der Rentenfeststellung nach den Rechtsvorschriften eines ausländischen Staates berücksichtigt werden.

5. Bei der Berechnung der Versicherungszeit, die für den Erwerb des Anspruchs auf eine Altersversicherungsrente erforderlich ist, durch Bürger aus dem Kreis der Kosmonauten, die eine Dienstaltersrente oder eine Invalidenrente gemäß dem Bundesgesetz vom 15. Dezember 2001 N 166-FZ „On“ beziehen Staatliche Rentenversicherung in der Russischen Föderation“ umfasst die Versicherungszeit weder Zeiten der Arbeit (Dienstzeit) und (oder) anderer Tätigkeiten, die der Gewährung einer Invaliditätsrente vorausgehen, noch Zeiten der Arbeit (Dienstzeit) und anderer Aktivitäten, die bei der Ermittlung der Rente berücksichtigt werden Höhe der Dienstaltersrente gemäß dem Bundesgesetz, sofern nicht durch einen internationalen Vertrag der Russischen Föderation etwas anderes bestimmt ist.

6. Bei der Berechnung der Versicherungsdauer werden die Arbeitszeiten während der gesamten Schifffahrtszeit auf dem Wassertransport und während der gesamten Saison in von der Regierung der Russischen Föderation bestimmten Organisationen der Saisonindustrie so berücksichtigt, dass die Dauer der Die Versicherungsdauer im entsprechenden Kalenderjahr beträgt ein volles Jahr.

7. Personen, die im entsprechenden Kalenderjahr Werke im Rahmen von Urheberrechtsverträgen erbracht haben, sowie Urheber von Werken, die im entsprechenden Kalenderjahr Zahlungen und sonstige Vergütungen im Rahmen von Vereinbarungen über die Veräußerung des ausschließlichen Rechts an Werken der Wissenschaft, Literatur, Kunst erhalten haben, Veröffentlichungslizenzverträge, Lizenzverträge über die Gewährung des Rechts zur Nutzung eines wissenschaftlichen, literarischen oder künstlerischen Werks, wenn der Gesamtbetrag der an die Pensionskasse der Russischen Föderation gezahlten Versicherungsbeiträge aus Zahlungen und anderen Vergütungen, die im Rahmen dieser Verträge während eines bestimmten Kalenders erhalten wurden Jahr mindestens den festen Betrag des Versicherungsbeitrags zur obligatorischen Rentenversicherung betrug, der gemäß der Gesetzgebung der Russischen Föderation über Steuern und Gebühren bestimmt wird, umfasst der Versicherungszeitraum einen Zeitraum, der einem vollen Kalenderjahr (vom 1. Januar bis Dezember) entspricht 31), bei dem aus Zahlungen und anderen Vergütungen im Rahmen dieser Verträge Versicherungsbeiträge an die Pensionskasse der Russischen Föderation gezahlt werden. Wenn der Gesamtbetrag der während eines Kalenderjahres für diese Personen gezahlten Versicherungsprämien geringer ist als der Festbetrag der Versicherungsprämie für die obligatorische Rentenversicherung, wird ein Zeitraum (in Monaten) berechnet, der im Verhältnis zu den gezahlten Versicherungsprämien berechnet wird, jedoch nicht weniger als ein Kalendermonat, wird in die Versicherungsdauer einbezogen. (30 Tage). Der auf die Versicherungszeit angerechnete Zeitraum im Zusammenhang mit der Zahlung von Versicherungsbeiträgen an die Pensionskasse der Russischen Föderation aus Zahlungen und anderen Vergütungen im Rahmen dieser Verträge, wenn im entsprechenden Kalenderjahr Zeiten der Arbeit und (oder) anderer Tätigkeiten anfallen, sonstige Zeiten werden in der Weise berücksichtigt, dass die Versicherungsdauer für das entsprechende Kalenderjahr ein Jahr (12 Monate) nicht überschreitet.

8. Bei der Berechnung der Dienstzeit zur Feststellung des Anspruchs auf eine Versicherungsrente werden Zeiten der Erwerbstätigkeit und (oder) sonstiger Tätigkeiten berücksichtigt, die vor dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes stattgefunden haben und bei der Zuordnung auf die Dienstzeit angerechnet wurden eine Rente nach den für die Dauer der Ausübung der Tätigkeit (Tätigkeit) geltenden Rechtsvorschriften kann nach den in den genannten Rechtsvorschriften vorgesehenen Regeln zur Berechnung der jeweiligen Dienstzeit (einschließlich unter Berücksichtigung des Vorzugs) auf die festgelegte Dienstzeit angerechnet werden Verfahren zur Berechnung der Dienstzeit), nach Wahl der versicherten Person.

9. Bei der Berechnung der Versicherungszeit der in Artikel 8 Teil 1.2 dieses Bundesgesetzes genannten Personen werden zur Feststellung ihres Anspruchs auf eine Altersversicherungsrente die Zeiten der Erwerbstätigkeit und (oder) anderer in Teil 1 vorgesehener Tätigkeiten berücksichtigt In die Versicherungszeit werden gemäß Artikel 11 dieses Bundesgesetzes einbezogen (angerechnet). Bundesgesetz, sowie die in Artikel 12 Absatz 2 Teil 1 dieses Bundesgesetzes vorgesehenen Zeiten. In diesem Fall werden die angegebenen Zeiträume ohne Anwendung der Bestimmungen von Teil 8 dieses Artikels einbezogen (gezählt).


Gerichtspraxis gemäß Artikel 13 des Bundesgesetzes vom 28. Dezember 2013 Nr. 400-FZ

    Entscheidung Nr. 2-5087/2018 2-5087/2018~M-4827/2018 M-4827/2018 vom 30. Oktober 2018 im Fall Nr. 2-5087/2018

    Leninsky-Bezirksgericht Nowosibirsk (Gebiet Nowosibirsk) – Zivil- und Verwaltungsgericht

    Ministerium für sozialen Schutz der Bevölkerung der Russischen Föderation vom 31. Januar 1994 Nr. 1-369-18, bei der Zuweisung von Renten an Bürger, die aus Vertragsstaaten des Abkommens von 13 nach Russland gekommen sind. 03.1992, die im Gebiet der ehemaligen UdSSR erworbene Dienstzeit wird nicht nur vor dem TT.MM.JJJJ, sondern auch nach diesem Datum im Gebiet berücksichtigt...

    Entscheidung Nr. 2-794/2018 2-794/2018~M-742/2018 M-742/2018 vom 30. Oktober 2018 im Fall Nr. 2-794/2018

    ...für jedes Kind ein Elternteil, bis es eineinhalb Jahre alt ist, insgesamt jedoch nicht älter als sechs Jahre. Aufgrund von Teil 1 der Kunst. 13 des Gesetzes Nr. 400-FZ erfolgt die Berechnung der Versicherungsdauer in Kalenderreihenfolge. Wenn die in den Artikeln 11 und 12 dieses Bundesgesetzes vorgesehenen Zeiträume zeitlich zusammenfallen, wird bei der Berechnung der Versicherung...
  • Entscheidung Nr. 2-512/2018 2-512/2018~M-453/2018 M-453/2018 vom 30. Oktober 2018 im Fall Nr. 2-512/2018

    Bezirksgericht Kavalerovsky (Region Primorsky) – Zivil- und Verwaltungsgericht

    Russische Föderation“ sah ein ähnliches Verfahren für die Gewährung einer vorzeitigen Altersrente an Personen vor, die medizinische und andere Tätigkeiten zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung ausgeübt haben. Gemäß Artikel 13 Absatz 8 des Bundesgesetzes vom 28. Dezember 2013 N 400 -FZ „Über Versicherungsrenten“ bei der Berechnung der Versicherungszeit zur Ermittlung des Anspruchs auf eine Versicherungsrente, Arbeitszeiten und (oder) ...

    Entscheidung Nr. 2-2437/2018 2-2437/2018~M-2466/2018 M-2466/2018 vom 30. Oktober 2018 im Fall Nr. 2-2437/2018

    Stadtgericht Norilsk (Gebiet Krasnojarsk) – Zivil- und Verwaltungsgericht

    KGBUZ „Taimyr Interdistriktkrankenhaus“ über die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Entscheidung, die Auferlegung der Verpflichtung, Arbeitszeiten in die Sonderdienstzeit einzubeziehen, und die Zuweisung einer vorzeitigen Versicherungsrente. Die Anforderungen basieren auf der Tatsache, dass 13. Am 03.2018 wandte sich der Kläger mit einem Antrag auf Gewährung einer vorgezogenen Versicherungsrente auf der Grundlage von Art. 20 Abs. 1 an die Beklagte. 30 Bundesgesetz vom 28. Dezember 2013 N 400-...

    Entscheidung Nr. 2-5318/2018 2-5318/2018~M-4538/2018 M-4538/2018 vom 30. Oktober 2018 im Fall Nr. 2-5318/2018

    Oktyabrsky Bezirksgericht Murmansk (Gebiet Murmansk) – Zivil- und Verwaltungsgericht

    Das Gericht berücksichtigt auch, dass die Klägerin während der Zeit ihrer Tätigkeit in der Militäreinheit Nr. als Angestellte der Arbeitsgesetzgebung – dem Arbeitsgesetzbuch der RSFSR – unterlag. Laut Arbeitsbuch (Eintrag 13) Alieva T.E. TT.MM.JJJJ wegen Personalabbau aus der Militäreinheit Nr. entlassen, Artikel 33 Absatz 1 des Arbeitsgesetzbuches der RSFSR. „Kodex der Arbeitsgesetze der Russischen Föderation“ (genehmigt vom Obersten Rat...

    Entscheidung Nr. 2-1188/2018 2-1188/2018~M-1115/2018 M-1115/2018 vom 30. Oktober 2018 im Fall Nr. 2-1188/2018

    Zentrales Bezirksgericht Prokopjewsk (Gebiet Kemerowo) – Zivil- und Verwaltungsgericht

    Auf dieser Grundlage hat es deklarativen Charakter (erstellt ab dem ersten Tag des Monats, der auf den Monat folgt, in dem der entsprechende Antrag angenommen wurde). Gemäß Teil 1 der Kunst. 13 des Bundesgesetzes vom 28. Dezember 2013 Nr. 400-FZ „Über Versicherungsrenten“ bestimmte Zeiträume der Erwerbstätigkeit des Klägers, die mit anderen Zeiträumen zusammenfallen (nämlich Kinderbetreuung TT.MM...)